Häufige Fragen

Viele Fragen werden hier beantwortet. Falls Du eine andere Frage an uns hast, kannst Du Dich gerne per Email oder persönlich während den Öffnungszeiten an uns wenden.

Wer ist mietberechtigt?

Bei der WoVe sind alle Personen wohnberechtigt, die eine Vollzeit-Ausbildung an einer öffentlichen Bildungsinstitution der Nordwestschweiz absolvieren, oder eine Solche in den nächsten drei Monaten beginnen.

Wie finde ich ein unmöbliertes WG Zimmer

Bitte melde Dich mit dem entsprechenden Formular bei uns an. Bitte beachte, dass unsere unmöblierten WG-Zimmer erst ab einer angestrebten Mindestmietdauer von einem Jahr gemietet werden können. Für einen kürzeren Aufenthalt stehen Dir unsere möblierten Angebote zur Verfügung. Sobald die Anmeldegebühr von CHF 30.- bei uns verbucht ist, senden wir Dir eine Liste mit den aktuellen Angeboten. Du kannst Dich direkt mit der WG Deiner Wahl in Verbindung setzen und Dich bei ihnen vorstellen. Unsere WGs bestimmen selbst über ihre Zusammensetzung. Die Anmeldung ist ein Jahr gültig, so lang kannst Du jederzeit per Mail die aktualisierte Liste anfordern. Wenn Du Dich mit einer WG geeinigt hast, müssen uns Deine zukünftigen MitbewohnerInnen mitteilen, dass sie sich für Dich entschieden haben.

Achtung: Bitte beachte, dass Deine Zusage für ein Mietobjekt verbindlich ist. Wenn wir Dir einen Mietvertrag zustellen, welchen Du in der Folge nicht antrittst, müssen wir Dir den nötigen Aufwand in Rechnung stellen.

Wie miete ich eine möblierte Unterkunft?

Bitte melde Dich mit dem entsprechenden Formular bei uns an. Beachte, dass die Mindestmietdauer bei unseren möblierten Unterkünften drei Monate beträgt. Sobald die Anmelde-und Vermittlungsgebühr von CHF 70.- bei uns verbucht ist, senden wir Dir eine Liste mit unseren Angeboten zu. Daraus kannst Du Dir eine Unterkunft aussuchen und uns dies mitteilen. Sofern die Unterkunft noch verfügbar ist, senden wir Dir den Mietvertrag zu. Deine Anmeldung ist ein Jahr gültig, so lang kannst Du jederzeit per Mail die aktualisierte Liste anfordern.

Achtung: Bitte beachte, dass Deine Zusage für ein Mietobjekt verbindlich ist. Wenn wir Dir einen Mietvertrag zustellen, welchen Du in der Folge nicht antrittst, müssen wir Dir den nötigen Aufwand in Rechnung stellen.

Wieviel kostet ein Zimmer?

Ein unmöbliertes Zimmer kostet zwischen ca. CHF 400.- und ca. CHF 800.- pro Monat.
Eine möblierte Unterkunft kostet zwischen ca. CHF 420.- und ca. CHF 1100.- pro Monat.
Doktoranden etc. mit einem Jahreseinkommen ab brutto CHF 30’000.- (CHF 2’500.- pro Monat), bezahlen einen Solidaritätszuschlag von CHF 50.- pro Zimmer und Monat.
Die Mieten variieren je nach Lage, Grösse und Ausstattung der Zimmer. Eine Übersicht über unser Portfolio erhältst Du hier.
Unsere Kontoinformationen findest Du hier.

Muss ich eine Sicherheit (Kaution) leisten?

Es muss eine Sicherheitsleistung (Kaution) von mindestens zwei Monatsmieten geleistet werden.
Die Rückzahlung der Kaution erfolgt in der Regel 30 Tage nach Mietende. Für die Rückzahlung fülle bitte dieses Formular aus. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Die Kaution kann nicht mit geschuldeten Mieten verrechnet werden, auch die letzte Miete ist in jedem Fall regulär zu bezahlen.
Unsere Kontoinformationen findest Du hier.

Wie bekomme ich meine Schlüssel?

Die Schlüsselübergabe findet bei uns im Büro statt. Bitte vereinbare rechtzeitig einen Termin mit dem zuständigen Verwalter.

Beachte: Die WoVe gibt keine Schlüssel heraus, bevor die Kaution auf dem WoVe Konto verbucht ist. Bitte nötigenfalls den Beleg der Überweisung mitbringen. Für Studenten aus dem Ausland bedeutet dies, dass die Überweisung einige Tage vor dem Einzug bezahlt werden muss.

Welche Dokumente muss ich zusätzlich einreichen?

Haftpflichtversicherung: Wir benötigen den Nachweis einer Versicherung, die die Deckung von Mieterschäden beinhaltet.

Bescheinigung über die erfolgte Anmeldung vom Migrationsamt: Du musst Dich beim Migrationsamt am Ort der Mietsache zur Wohnsitznahme oder zum Wochenaufenthalt anmelden.

Ausbildungsnachweis: Lehrvertrag, Immatrikulationsbestätigung oder Studienbescheinigung. Doktoranden müssen zusätzlich den Arbeitsvertrag einreichen.

Darf ich mein Zimmer untervermieten?

Wir erlauben die Untermiete bis maximal zu einem halben Jahr. Der Untermieter muss jedoch wohnberechtigt sein, sich bei uns anmelden und die Anmeldegebühr bezahlen. Hier findest Du unser Gesuch um Bewilligung zur Untervermietung, welches von Dir, Deinem Nachmieter und der WG ausgefüllt werden muss.

Wie sind WoVe WGs organisiert?

Das eigene Zimmer sowie Küche, Bad, WC und die gemeinschaftlichen Räume werden in der Regel von den Bewohnern selbst gereinigt. Jeder einzelne muss sich an den gemeinsamen Haushaltsarbeiten und an der Entsorgung beteiligen. Zweimal im Jahr findet ein Semesterputz statt, bei dem die allgemeinen Räume von den Mieterinnen und Mietern gemeinsam gereinigt werden. Die WoVe organisiert und führt die Semesterputzkontrolle jeweils gegen Ende Semester durch.

WoVe-Häuser sind keine Studentenheime. Zwar ist eine professionelle Hauswartung in den grösseren Häusern gewährleistet, aber es gibt weder Concierge noch Heimleitung. Probleme bezüglich Sauberkeit und Zusammenleben lösen die Bewohner einer WG selbständig untereinander.

Wie beende ich das Mietverhältnis?

Du musst Dein Mietverhältnis kündigen. Das entsprechende Formular dazu findest Du hier. Die Kündigung ist nur schriftlich und mit Original-Unterschrift gültig. Das heisst, die Kündigung muss per Post verschickt, oder persönlich bei der WoVe abgegeben werden. Eine Kündigung per Mail ist NICHT rechtskräftig. In Deinem Vertrag steht die Kündigungsfrist. Sie beträgt in der Regel für unmöblierte Mietobjekte drei, für möblierte Mietobjekte zwei Monate, jeweils auf Ende eines Monats, ausgenommen per Ende Dezember. Solltest Du zum Ende eines befristeten Vertrags ausziehen, ist keine Kündigung notwendig. Eine Kündigung muss in jedem Fall spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist bei der WoVe eintreffen.
Solltest Du bereits vor Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen wollen, kannst Du und die WG einen Nachmieter vorschlagen. Bitte beachte, dass wir nur Mietverträge ab dem ersten eines Monats erstellen.

Was muss ich bei meinem Auszug beachten?

Bitte vereinbare spätestens 10 Tage vor Deinem Auszug einen Termin für die Zimmer- und Schlüsselübergabe mit dem zuständigen Verwalter. Falls in Deinem Mietvertrag keine Reinigungspauschale vereinbart ist, muss das Zimmer bei der Übergabe sauber gereinigt sein.

Die Räumlichkeiten zur Mitbenutzung müssen in einem übersichtlichen und sauberen Zustand sein, damit der neue Mieter eine saubere WG antrifft und sich wohlfühlt.

Nach erfolgter Übergabe wird Dein Dossier an unsere Buchhaltung, zur Rückzahlung der Kaution übergeben. Allfällige Forderungen werden direkt der Kaution abgezogen, resp. allfällige Gutschriften mit ausbezahlt.

Auf Wunsch stellen wir gerne eine Mietbestätigung für die weitere Wohnungssuche aus.